Berufliche Handlungskompetenz ist das Ziel der Berufsausbildung
 

Die berufliche Handlungskompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereit-
schaft des Menschen, in beruflichen
Situationen sach- und fachgerecht,
persönlich durchdacht und in gesell-
schaftlicher Verantwortung zu
handeln und seine Handlungs-
möglichkeiten ständig weiterzuent-
wickeln.

Die berufliche Handlungskompetenz
besteht aus der Fachkompetenz,
der Personalkompetenz und der
Sozialkompetenz.

 

Die berufliche Handlungskompetenz
ist in der Berufsausbildung nur durch handlungsorientiertes Lernen in integrierter Form zu fördern. Darum konfrontieren wir die Auszubildenden mit didaktisch aufbereiteten Aufgabenstellungen.

Dabei stellen Sie fest, dass sie
einiges schon können, dass ihnen
aber einzelne Kenntnisse, Fertig-
keiten und Fähigkeiten fehlen, die sie zur Lösung des Problems benötigen.

So entsteht für sie die Notwendigkeit, die fehlenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erwerben, um die Aufgabe lösen zu können.

Die neu erworbenen Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten wenden
sie in der konkreten Aufgaben-
stellung an und können sie so mit
den ihren bereits vorhandenen
Kompetenzen verknüpfen.

Durch dieses handlungsorientierte
Lernen werden die Lernenden zu
einer qualifizierten beruflichen
Tätigkeit befähigt und in die Lage
versetzt, zukünftige Veränderungen
flexibel zu bewältigen.