Handhabungsgerät_VI - Grundlagen - Arbeitsauftrag 5
Grundlagen mit 11 Arbeitsaufträgen

Beim Handhabungsgerät_VI haben wir die 11 Arbeitsaufträge, in denen Übungswerkstücke bearbeitet werden, aus den Baugruppen herausgelöst und in den Grundlagen zusammengefasst.

Dadurch wird eine flexiblere Bearbeitung ermöglicht, als bei den anderen Versionen des Handhabungsgerätes.

Die 11 Arbeitsaufträge der Grundlagen können in der vorgesehenen Reihenfolge nacheinander bearbeitet werden oder den entsprechenden Baugruppen zugeordnet werden.

Die Arbeitsaufträge 1 bis 7 der Grundlagen waren bisher der Baugruppe 1 zugeordnet und dienten zum Erwerb der Grundlagen, bevor die obere Horizontalachse des Handhabungsgerätes hergestellt wurde.

Die Arbeitsaufträge 8 und 9 waren bisher der Baugruppe 2 als Übungswerkstücke zugeordnet.

Die Arbeitsaufträge 10 und 11 waren bisher in der Baugruppe 3 als Übungs-werkstücke enthalten.

 

   

 

                          Arbeitsauftrag 5
                           der Grundlagen

                       Übungswerkstück bohren

 

Im Arbeitsauftrag 5 der Grundlagen werden in dem Übungswerkstück aus dem Arbeitsauftrag 4 die Bohrungen der oberen Bohrungsreihe in den gleichen Abmessungen wie in der unteren Bohrungsreihe hergestellt, aber jetzt mit Form- und Lagetoleranzen. Zusätzlich wird eine Ø12H7-Bohrung mit zwei recht-winklig dazu verlaufenden M5-Gewindebohrungen hergestellt.

In der Pdf-Datei können eine 3D-Darstellung und eine Schnittdarstellung des Werkstücks aufgerufen und beliebig gedreht werden.


Für die Bearbeitung des Arbeitsauftrags 5 der Grundlagen ist ein Zeitraum von cirka 1 Tag zu veranschlagen.

Nach diesem Arbeitsauftrag können die Lernenden entweder die nächsten Arbeitsaufträge der Grund-lagen bearbeiten, oder in den Arbeitsaufträgen 1 und 2 der Baugruppe 1 den Führungsblock und die Flansche und den Sockel für die obere Horizontalachse des Hand-habungsgerätes herstellen.

Die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben die Auszubildenden in den vorangegangenen Arbeitsaufträgen erworben.

Wenn der Arbeitsauftrag 2 der Baugruppe 1 abgeschlossen ist, bearbeiten die Auszubildenden die Arbeitsaufträge 6 und 7 der Grundlagen.

Durch diese Vorgehensweise lässt sich ein möglicher Engpass bei der Belegung der Drehmaschinen verhindern, da für die Arbeitsaufträge 1 und 2 der Baugruppe 1 keine Drehmaschine benötigt wird.

Informationsbroschüre
zum HHG VI Ausgabe 2024
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                              Sie können folgendes Lernmaterial zum HHG_VI bei uns beziehen: